| Steuerliche Absetzbarkeit von Sprachreisen | |
|
Generell können Sprachkurse im Ausland als Fortbildungskosten und somit als Aufwendung zur Weiterbildung im ausgeübten Beruf abgesetzt werden. Darunter fallen sowohl die Unterkunfts- und Reisekosten, welche neben den Kurskosten im Lohnsteuerjahresausgleich bzw. der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden können. ACHTUNG! StudyGlobal hat keinerlei beratende Befugnisse im steuerlichen Bereich.Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor der Abreise bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater, in wie fern Ihre Sprachreise steuerlich absetzbar ist. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt StudyGlobal keine Gewähr. |

